Dark Eagle – ein Déjà-vu mit Pershing-2

Sieg im Atomkrieg durch neue Enthauptungswaffen auf deutschen Boden? Wie entsprechende Planungen des US-Militärs voran getrieben werden. 

Redebeitrag von Joachim Wernicke, Berlin zum Friedensratschlag in Kassel1Da Joachim Wernicke aufgrund von Erkrankung absagen musste, wurde ein Teil des Referates von Lühr Henken vorgetragen.am 10.12.2022

Sieg im Atomkrieg?

Im Rahmen einer „NATO-Nachrüstung“ stationierten die USA ab 1984 in Westdeutschland – und nur dort – neuartige zielgelenkte atomare Mittelstreckenraketen Pershing-2, begründet als Gegenmaßnahme gegen sowjetische Mittelstreckenraketen SS-20.
Die rund 8 Tonnen schweren zweistufigen Raketen Pershing-2 unterstanden dem US-Heer. Offiziell sollten 108 Stück stationiert werden. 276 Raketen hatte der Herstellerkonzern Martin-Marietta produziert.
Durch die Trefferpräzision waren Pershing-2 erstmals in der Lage, tief unterirdische Kommandobunker zu treffen und zu zerstören. Die offizielle Schussweite betrug bis 1.800 km, also bis Moskau reichend, wo die sowjetische Führung konzentriert war. Damit wurde für die USA die Möglichkeit technisch greifbar, von Westeuropa aus einen Enthauptungsschlag gegen die sowjetische Regierung zu führen und so den Atomkrieg gewinnen. Umgekehrt war der Sowjetunion dies, gegen die US-Regierung gerichtet, technisch niemals möglich.

Use them or lose them

Was an Pershing-2 auffiel, war die offen-ungeschützte Aufstellungsart in westdeutschen Wäldern. Für die sowjetische Seite waren die Raketen höchstrangige Ziele. Im Angriffsfall wären sie also in den ersten Minuten zerstört, untauglich für eine Reaktion auf einen Angriff, geeignet nur für einen Erstschlag: „Use them or lose them“.

1985 erschienen sowjetische atomare Kurzstreckenraketen SS-23 in der damaligen DDR und Tschechoslowakei. Ihre Aufgabe war offensichtlich, in einer Krise rechtzeitig die amerikanischen Militärstellungen in Westdeutschland zu zerstören. USA und Sowjetunion standen also in einem Raketenduell, mit dem Anreiz: Wer zuerst schießt, hat gewonnen. Mitteleuropa wäre dadurch zum entvölkerten radioaktiven Dschungel geworden. Dabei fatal mitgeholfen hätten die rund 5.000 Atomsprengköpfe, die die USA für diesen Kriegsfall in Westdeutschland lagerten, propagiert als „Verteidigung“.

1987 beendeten der sowjetische Generalsekretär Gorbatschow und der US-Präsident Reagan ihr höchst fehlerriskantes europäisches Raketenduell mit dem INF-Vertrag, dem beiderseitigen Verbot landgestützter Mittelstreckenwaffen. Europa war wieder sicher.

INF-Kündigung und neue Ziele

2019 kündigte US-Präsident Trump diesen Vertrag. Die gegenseitigen amerikanisch-russischen Vorwürfe über INF-Vertragsverletzungen blieben ungeklärt. Verhandlungen, den Vertrag zu retten, gab es nicht. Obwohl es um die Sicherheit Europas ging, schwiegen die europäischen NATO-Regierungen.

Vom INF-Vertrag befreit, bestellte die US-Regierung beim einstigen Pershing-2-Hersteller, heute Lockheed-Martin, Hyperschall-Mittelstreckenraketen LRHW (Long Range Hypersonic Weapon) [1] alias Dark Eagle, direkter Nachfolger der Pershing-2-Raketen, aber nicht-atomar bestückt, Treffgenauigkeit wenige Meter. Jeder Schuss ein Volltreffer, egal welche Schussweite.

Hyperschall bedeutet den Flug mindestens fünfmal so schnell wie der Schall, und zwar in geringer Flughöhe am Rand der Atmosphäre, also erst spät vom Radar entdeckbar, und auf schlingernden Flugkursen, so dass der Gegner die Raketen nicht abwehren kann.

Mit 2.700 km Reichweite können Dark Eagle von Westeuropa aus Moskau erreichen, Flugzeiten unter zwölf Minuten.

Bereits 2021 stationierte das US-Heer Dark-Eagle-Bedienpersonal in Deutschland. Eine reaktivierte Pershing-2-Einheit mit den Zielplanern kam nach Wiesbaden. Die Raketenkanoniere zogen nach Grafenwöhr in Nordbayern. Brauchten die USA dafür eine Genehmigung der deutschen Regierung? Auf diese Frage der Fraktion der Linken im Bundestag antwortete die Bundesregierung im Juni 2022 mit Nein, nämlich mit dem Verweis auf einen – als „Vertrag“ verkleideten – Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands aus dem Jahr 1954 [2]. Wie kann so etwas für das souveräne vereinte Deutschland gelten?

Die Einsatzbereitschaft der ersten Dark-Eagle-Feuereinheit – eine Fahrzeuggruppe mit acht Raketen – ist ab 2023 geplant. Wo dies geschehen soll – Grafenwöhr? –, ist geheim.

Das US-Heer schuf sogar eine neue Truppenstruktur für ihre moderne Fernartillerie, unter dem Begriff MDTF (Multi-Domain Task Force) [3]. Davon gibt es bisher eine in den USA, eine zweite in Wiesbaden am europäischen Hauptquartier des US-Heeres. Der moderne Artilleriesoldat zieht nicht mehr Kanonen durch den Schlamm, sondern er bearbeitet am Bildschirm Zieldaten, die ihm von Aufklärungssensoren am Boden, in der Luft und im Weltraum zufließen. Die Zielkoordinaten programmiert er in die Fernwaffen ein.

Erneut Enthauptungsschlag?

Zur US-Aufrüstung mit Dark Eagle erklärte die russische Regierung 2020, sie wolle keine landgestützten Mittelstreckenraketen beschaffen. USA und NATO seien aufgefordert, sich diesem Moratorium anzuschließen. Aber die westliche Antwort war ablehnend.

Hinter der Moskauer Initiative dürfte die erneute Furcht vor einem US-Enthauptungsschlag stehen. Der Mord an missliebigen ausländischen Amtsträgern – meist per Drohnenbombardierung – ist für die US-Regierung kein Tabu. Warum schweigen die europäischen NATO-Regierungen zu solchen Verbrechen ihres großen Verbündeten?

Die Wirkung eines Dark-Eagle-Treffers entspricht etwa einer 500-kg-Flugzeugbombe – ein Wohnhaus wird zu einem Krater. Benachbarte Gebäude erleiden schwere Schäden. Im weiteren Umkreis zersplittern Fensterscheiben. Eine Raketensalve zwecks Regierungswechsels in Moskau würde binnen Minuten die ausspionierten Aufenthaltsgebäude der Führungspersonen zerstören, mit geringen Begleitschäden in der Umgebung.

Nicht betroffen wäre die russische Militärführung in unterirdischen Kommandobunkern. Aber würden die Generäle – egal, was ihre Befehle sind – nach einem solchen nicht-atomaren Mordanschlag gegen ihre Regierung einen atomaren Gegenschlag gegen die USA auslösen? Sie wissen: Wenig später käme der atomare Gegen-Gegenschlag aus den USA. Ihre Heimat Russland würde verwüstet und das Leben ihrer Familien beendet, gar nicht zu reden von weltweiten Schäden wie dem nuklearen Winter als eisigem Endpunkt der menschlichen Zivilisation.

Könnten also die USA durch einen Enthauptungsschlag mit konventionellen Präzisionsraketen straflos die russische Führung beseitigen und durch eigene Gefolgsleute ersetzen, etwa um in Sibirien Raketen gegen China aufzustellen?

Würde Moskau dies untätig abwarten? Erhielte Russland mit der ersten Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Europa – wegen deren minutenkurzer Flugzeit – das Recht auf Selbstverteidigung durch einen Präventivangriff? Wäre Russland dann im Recht, mit Luftangriffen die US-Militärpräsenz in Europa lahmzulegen? Deren Masse befindet sich in Deutschland, einige dutzend Ziele. Auch nutzt das US-Militär kritische deutsche Infrastruktur, die ebenfalls zum Ziel würde, seien es Stromnetzverteiler oder Straßen- und Eisenbahnbrücken über Weser, Elbe und Oder.

2021 sah die Situation also nach einer sich 2023 zuspitzenden Dark-Eagle-Dramatik aus, dann mit akuter Gefährdung Deutschlands.

Stationierung von Dark Eagle gestrauchelt?

Doch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 brachten US-Medien die Nachricht, Dark Eagle habe technische Entwicklungsprobleme, zusätzliche Flugtests seien erforderlich. Auch kritisiere der US-Kongress Dark Eagle als – mit über 100 Millionen Dollar pro Rakete – zu teuer [1]. Bis 2027 seien nur drei Feuerbatterien zu je acht Raketen geplant [1], insgesamt also ein Zehntel der einstmals bei Pershing-2 vorhandenen Raketenzahl – weit entfernt von der sicheren Fähigkeit zu einem Enthauptungsschlag gegen die Moskauer Führung. Beim US-Heer werde das System Dark Eagle mit seinen mehreren Schwerlastfahrzeugen inzwischen als zu unbeweglich bemängelt. Auch Konkurrenz sei bereits zu sehen: Die Rüstungsbehörde DARPA entwickle zusammen mit dem US-Heer die Mittelstreckenrakete OpFires (Operational Fires), leichter als Dark Eagle, Reichweite 1.600 km, mit technischen Eleganzen: die zweite Antriebsstufe mehrfach an- und abschaltbar, je drei Raketen auf Standard-Lastwagen unter-gebracht, das System also hoch beweglich, sofort nach dem Schuss die Position gewechselt, um nicht selbst Ziel zu werden. Abschluss der Entwicklung von OpFires 2023, Hersteller Lockheed-Martin, also alles ähnlich wie bei Dark Eagle. Aber sind diese Informationen die ganze Wahrheit?

Das Problem ist für Russland nicht vom Tisch, und damit auch nicht für Deutschland. Mittelstreckenwaffen des US-Heeres in Europa – ob Dark Eagle, OpFires oder andere – würden unter dem Kommando der MDTF in Wiesbaden stehen, auch wenn die Flugkörper selbst anderenorts stationiert sind. Auch der „Star“ des Ukrainekriegs, der US-Raketenwerfer HIMARS, der „kleine Bruder“ von OpFires, ist im Repertoire der MDTF [3].

Deshalb zwei dringende Maßnahmen: Die MDTF raus aus Deutschland! Und niemals Mittelstreckenwaffen auf deutschem Boden!

Nachbemerkung. In der Bemühung, Krieg von deutschem Boden fernzuhalten, stand bisher die Kritik an Atomwaffenstaaten im Vordergrund. Dadurch ist aber der Blick darauf verstellt, welche Möglichkeiten Deutschland hat, im Selbstschutz das Ruder in Richtung auf Frieden in Europa herumzureißen.

Übersicht von wenig diskutierten Sachverhalten

1. Explosionen. Das hochverletzlich gewordene Deutschland militärisch zu verteidigen, ist nicht mehr erfolgversprechend möglich. Kriegswaffenexplosionen auf deutschem Boden würden das Land verwüsten. Allein nur gestörte Stromversorgung – nichts mehr geht.

Eine Verteidigung Deutschlands darf nur noch gewaltfrei und diplomatisch erfolgen, und im Extremfall durch zivilen Widerstand der Bevölkerung gegen eine Besetzung.

2. Alleinstellung. Ein Blick auf die Landkarte zeigt: Ohne über Deutschland, seinen Luftraum und seine Nordseehäfen frei zu verfügen, kann keine Macht einen großen Krieg in Europa führen und gewinnen. Weiter westlich gelegene Länder sind kein Ersatz, weiter östlich gelegene auch nicht, denn deren Häfen liegen an der Ostsee oder dem Schwarzem Meer – die engen Zufahrten lassen sich leicht sperren.

3. Selbstschutz. Deutschland ist seit 1990 ebenso souverän wie jedes andere NATO-Land. Es kann eigenverantwortlich Maßnahmen zu seinem Selbstschutz treffen, ohne Veto-Möglichkeiten seitens NATO oder EU, etwa durch Nutzung des Völkerrechts:

(a) die Erklärung der Siedlungsgebiete als „entmilitarisierte Rotkreuz-Schutzzonen“, dort kein Krieg, gemäß Artikel 60 des Zusatzprotokolls I von 1977 zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen von 1949 [4],

(b) gegenseitige Nichtangriffsverträge mit allen NATO-Verbündeten; damit unterbleiben Kriegswaffeneinsätze verbündeter Truppen auf deutschem Boden – „Freunde bombardieren einander nicht“ (warum fehlt diese Regelung bisher in der NATO?),

(c) als Schutzschirm gegen Atomangriffe der deutsche Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag. Bereits 91 der 193 Staaten in der UN haben ihn unterschrieben. 68 haben ihn ratifiziert, darunter in Europa Österreich und Irland.

Im Ergebnis versetzt sich Deutschland in den Sicherheitszustand der NATO-Nachbarstaaten Frankreich, Dänemark und Tschechien und der neutralen Nachbarn Österreich und Schweiz. Ein über 1.000 km langer Schlachtfeld-Sperrriegel quer durch Europa entsteht.

4. Recht. Dies ist zugleich ein zentraler deutscher Beitrag zu einer gesamteuropäischen Friedensordnung: keine gegnerischen Militärbündnisse, Klärung politischer Streitigkeiten gewaltfrei in internationalen Gerichten statt in mörderischer Selbstjustiz mit Kriegswaffen.

5. Atomare Abschreckung beruht auf der staatlichen Bereitschaft zu größten Kriegs-verbrechen, macht den Staat also auch trotz demokratischer Erscheinungsform totalitär. Sollte sich Deutschland nicht davon fernhalten, mit Blick auf die totalitäre NS-Geschichte?

6. „Nukleare Teilhabe“. 1990 war Deutschland als neuer Staat souveränes Mitglied des Atomwaffensperrvertrags von 1970 geworden. Sonderregelungen für die westalliierten Besatzungszonen („Rusk-Brief“ von 1968) waren erloschen. Mit der „nuklearen Teilhabe“ verstößt Deutschland gegen den Atomwaffensperrvertrag und folglich auch gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990.

7. NATO. Der NATO-Oberbefehlshaber in Europa ist immer ein US-General, nämlich zugleich der Oberbefehlshaber der US-Truppen in Europa. Sein Dienstherr ist nicht die NATO, sondern der US-Präsident. Juristisch ist die NATO also eine europäische Fremdenlegion des US-Präsidenten. Wäre es nicht an der Zeit, den NATO-Oberbefehl unter den Mitgliedsstaaten rotieren zu lassen?

8. Garantie. Die NATO erweckt das Bild einer Beistandsgarantie – „Artikel 5“ – für ihre Mitgliedsstaaten, gepriesen als eine Art Vollkaskoversicherung. Eine solche Garantie existiert aber gar nicht. Im Angriffsfall reagiert jeder Mitgliedsstaat auf seine Art, wie der Wortlaut des Artikels 5 des NATO-Vertrags klarstellt [5]. Eine mitfühlende Diplomatennote würde ausreichen. Anders dürften die USA von ihrer Verfassung her gar nicht NATO-Mitglied sein: Niemals automatische militärische Verpflichtungen der USA!

9. „Atomschirm“. Die beiden europäischen atomaren NATO-Mitglieder Großbritannien und Frankreich haben klargestellt: ihre Atomwaffen nicht unter NATO, sondern rein national. Ebenso sind selbstverständlich auch die Atomwaffen der USA rein national, aber die Propaganda verbreitet das – weithin gern geglaubte – Bild eines „Atomschirms“ für die Sicherheit anderer Staaten.

10. Kriegspartei. Bis zum russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hatten die deutschen Regierungen durchaus Kritik an der ukrainischen Führung, unter anderem wegen deren Bruch des Abkommens von 2015 über Waffenstillstand und Autonomie in der Ostukraine („Minsk-II“-Abkommen) und wegen Demokratiemängeln. Mit dem Angriff verließ die deutsche Regierung ihre neutrale Position als Vermittler und schaltete um auf Waffenlieferungen an die Ukraine. Wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im März 2022 zu deutschen Waffenlieferungen in das Kriegsgebiet erklärte, werde Deutschland erst dann zur Kriegspartei, wenn es ukrainische Soldaten an diesen Waffen ausbildet [6]. Aber genau dies ist eingetreten.

So hat sich Deutschland ohne erkennbare Not zur Kriegspartei gegen Russland gemacht. Rechtlich geschah dies in der Rolle eines Angreifers. Denn Russland hatte Deutschland nicht angegriffen. Auch bestehen keine Bündnisverpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, weder über die NATO noch die EU.

Hat die deutsche Regierung das Wählermandat, Krieg gegen den Nachbarn Russland zu beginnen? Oder wären zu dieser Frage Neuwahlen des Bundestags geboten?

11. Armeebefehl. Am 24. März 2021 erließ der ukrainische Präsident Selenskyj den Armeebefehl zur Rückeroberung der Krim [7]. War dies die Kriegserklärung an Russland?

Quellen

[1] Andrew Feickert, The U.S. Army’s Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW), Congressional Research Service, IF 11991, Updated May 23, 2022, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF11991

[2] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Stationierung weiterer US-Streitkräfte in Deutschland, Bundestags-drucksache 20/2284 vom 15.06.2022, siehe Frage 5, https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002284.pdf

[3] Andrew Feickert, The Army’s Multi-Domain Task Force (MDTF), U.S. Congressional Research Service, IF11797, May 31, 2022, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF11797

[4] Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer inter-nationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I), angenommen am 8. Juni 1977, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, die Publikations-plattform des Bundesrechts, 0.518.521 AS 1982 1362; BBl 1981 I 953, Stand 12. Juli 2018, dort siehe Artikel 60, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1982/1362_1362_1362/de

[5] Der Nordatlantikvertrag, Washington D.C., 4. April 1949, Last updated 25-Mar-2019, NATO, dort siehe Artikel 5, https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17120.htm?selectedLocale=de

[6] Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme, Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD-2-3000-019/22, 16. März 2022, siehe p. 6, https://www.bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf

[7] Beschluss des Präsidenten der Ukraine Nr. 117/2021, Zum Beschluss des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine vom 11. März 2021 „Über die Strategie der Deokkupation und Wiedereingliederung des vorübergehend besetzten Territoriums der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol“, 24. März 2021, (auf Ukrainisch, übersetzbar per Google Translator),

https://www.president.gov.ua/documents/1172021-37533